Praxisgebühr
Die Praxisgebühr wurde im Zeitraum vom 01.01.2004 bis 31.12.2012 erhoben. Ab dem 1. Januar 2013
müssen gesetzlich versicherte Patienten keine 10 Euro mehr pro Quartal entrichten oder eine
Überweisung vorweisen.
Für privat versicherte gilt: Je nach ihrer individuellen Versicherungssituation kann eine Überweisung vom Hausarzt jedoch erforderlich sein.