Ursula Althof-Kruse
Fachärztin für Neurologie und Psychiatrie
‐ Psychotherapie ‐

Der Frosch im Brunnen
weiß nichts vom Großen Ozean

- Japanisches Sprichwort

Kontakt

E-Mail: ak@hiltrup.net.

Gutachten

Gutachten werden durch einen Sachverständigen, den Gutachter, erstellt um Rechtsfragen oder Sachfragen zu beantworten.
Im medizinischen Umfeld kann dies z.B. die Fragestellung sein, ob eine Person geeignet ist, ein Kraftfahrzeug zu führen (s. Verkehrsmedizin, Verkehrstüchtigkeit) oder beispielsweise dauerhaft arbeitsunfähig ist.
Auftraggeber für ein Gutachten können dabei Privatpersonen, Versicherungen oder auch ein Gericht (Gerichtsgutachten) sein.
Ein Gutachten geht über das Maß einer üblichen ärztlichen Bescheinigung hinaus, und erfordert einen höheren Untersuchungs- und Zeitaufwand.

Begutachtung

Die Begutachtung beinhaltet diagnostische Testverfahren, die geeignet sind, für die dem Gutachten zugrunde liegende Fragestellung relevante Ergebnisse zu liefern genauso, wie sich mit der Person und ihrer individuellen Entwicklung und dem Umfeld vertraut zu machen.
Die Ergebnisse aus der Begutachtung unterliegen dabei ebenfalls der ärztlichen Verschwiegenheit und die zu begutachtende Person wird über die Rahmenbedingungen informiert.
Zur Begutachtung sind im allgemeinen keine invasiven Verfahren, wie z.B. Blutentnahme erforderlich, jedoch ist entsprechend mehr Zeit zum persönlichen Gespräch, als bei einer normalen Untersuchung einzuplanen.

Gutachten Erstellung

Zur Gutachten Erstellung werden die Ergebnisse eigener diagnostischer Verfahren, wie z.B. computer gestützter Tests, medizinischer Untersuchung und dem persönlichen Gespräch heranzgezogen.
Auch die Ergebnisse evtl. vorheriger Gutachten können wichtig sein, um zum Beispiel einen zeitlichen Verlauf oder eine Prognose angeben zu können.
Die Kosten für ein medizinisches oder fachärztliches Gutachten werden in der Regel durch denjenigen, der das Gutachten in Auftrag gegeben hat, getragen. Der Zeitaufwand für ein Gutachten ist abhängig von der Fragestellung und kann mehrere Wochen betragen.

Gerichtsgutachten

Wird ein Facharzt oder Sachverständiger als Gutachter in einem Gerichtsverfahren eingesetzt, so spricht man bei dem als Ergebnis vorliegenden Gutachten auch von einem Gerichtsgutachten.
Ebenso wie bei einem Richter kann ein Betroffener einen Gutachter wegen Befangenheit ablehnen und das Gutachten verweigern.