Gutachten
Gutachten werden durch einen Sachverständigen, den Gutachter, erstellt
um Rechtsfragen oder Sachfragen zu beantworten.
Im medizinischen Umfeld kann dies z.B. die Fragestellung sein,
ob eine Person geeignet ist, ein Kraftfahrzeug zu führen (s.
Verkehrsmedizin, Verkehrstüchtigkeit)
oder beispielsweise dauerhaft arbeitsunfähig ist.
Auftraggeber für ein Gutachten können dabei Privatpersonen,
Versicherungen oder auch ein Gericht (Gerichtsgutachten) sein.
Ein Gutachten geht über das Maß einer üblichen
ärztlichen Bescheinigung hinaus, und erfordert einen höheren
Untersuchungs- und Zeitaufwand.
Begutachtung
Die Begutachtung beinhaltet diagnostische Testverfahren, die geeignet
sind, für die dem Gutachten zugrunde liegende Fragestellung
relevante Ergebnisse zu liefern genauso, wie sich mit der Person
und ihrer individuellen Entwicklung und dem Umfeld vertraut zu machen.
Die Ergebnisse aus der Begutachtung unterliegen dabei ebenfalls der
ärztlichen Verschwiegenheit und die zu begutachtende Person
wird über die Rahmenbedingungen informiert.
Zur Begutachtung sind im allgemeinen keine invasiven Verfahren, wie
z.B. Blutentnahme erforderlich, jedoch ist entsprechend mehr Zeit
zum persönlichen Gespräch, als bei einer normalen Untersuchung
einzuplanen.
Gutachten Erstellung
Zur Gutachten Erstellung werden die Ergebnisse eigener diagnostischer
Verfahren, wie z.B. computer gestützter Tests, medizinischer
Untersuchung und dem persönlichen Gespräch heranzgezogen.
Auch die Ergebnisse evtl. vorheriger Gutachten können wichtig sein,
um zum Beispiel einen zeitlichen Verlauf oder eine Prognose angeben zu können.
Die Kosten für ein medizinisches oder fachärztliches Gutachten
werden in der Regel durch denjenigen, der das Gutachten in Auftrag gegeben hat,
getragen. Der Zeitaufwand für ein Gutachten ist abhängig von der
Fragestellung und kann mehrere Wochen betragen.
Gerichtsgutachten
Wird ein Facharzt oder Sachverständiger als Gutachter in einem Gerichtsverfahren
eingesetzt, so spricht man bei dem als Ergebnis vorliegenden Gutachten auch von einem
Gerichtsgutachten.
Ebenso wie bei einem Richter kann ein Betroffener einen Gutachter wegen
Befangenheit ablehnen und das Gutachten verweigern.