Verkehrstüchtigkeit
Die Verkehrstüchtigkeit kann bei dem Führer eines Kraftfahrzeuges
durch Medikamenteneinnahmen beeinträchtigt werden.
Zahnärztliche Eingriffe und operative
(auch stationäre) Eingriffe werden meist unter Medikamentengaben
durchgeführt, die die Verkehrstüchtigkeit einschränken.
Aber auch einfache Schlaf-, Beruhigungs- und Schmerzmittel schränken die
Fähigkeit, ein Fahrzeug zu führen, möglicherweise ein. Oftmals ist das Fahrvermögen
auch über längere Zeiträume, nämlich wenn man schon nicht mehr daran
denkt, ein Medikament genommen zu haben, beeinträchtigt.
Medikamente und Verkehrstüchtigkeit
Allergiemittel,
Antidepressiva, Blutdruck- und Herz-Kreislauf-Mittel,
Stimmungsaufheller und Antidiabetika sind weitere Mittel, die - bei manchen nur
zu Beginn der Medikation - das Fahrvermögen einschränken können.
Häufig überschätzen Menschen ihre Fähigkeit, ein Auto fahren zu
können. Schließlich wird das Autofahren zu einer alltäglichen
Gewohnheit und Selbstverständlichkeit, die man meint ohne
Schwierigkeiten ausfüren zu können.
Jedoch geht man davon aus, daß
jeder vierte Verkehrsunfall auf Medikamenteneinnahme zurückzuführen
ist. Aber auch bei psychischen Erkrankungen und seelischen Leiden sollte
ein Arzt über die Verkehrstüchtigkeit befragt werden und im Zweifelsfalle
gezielte Tests durchgeführt werden.
Krankheiten und Verkehrstüchtigkeit
Der Besitz eines Führerscheins reicht nicht, um von einer Verkehrstüchtigkeit auszugehen. Diabetes, Parkinson oder Alzheimer können sosehr das Reaktionsvermögen beeinträchtigen, daß eine sichere Autofahrt nicht mehr gewährleistet werden kann. Auch wenn im Alltag Einschränkungen noch nicht erkennbar sind, im Straßenverkehr machen sich bereits im Frühstadium Aufmerksamkeitsmängel und Einschränkungen in der Orientierungsfähikeit bemerkbar. Zielloses Starren und wesentlich häufigeres über die Schulter schauen sind zu beobachten.
Verkehrstüchtigkeit testen
Um bei dem Straßenverkehrsamt seine Verkehrstüchtigkeit nachzuweisen, kann
ein Führerschein-Gutachten hilfreich oder gar sein.
Möchte man für sich selber die Verkehrstüchtigkeit testen, so gibt
es verschiedene Testverfahren, die ein Facharzt durchführen kann. Die Ergebnisse eines
Tests auf Verkehrstüchtigkeit bei einem Facharzt unterliegen der ärztlichen
Schweigepflicht.
Siehe auch: Gutachten, Verkehrsgutachten, Fahrtüchtigkeit