Führerschein-Gutachten
Der Führerschein ist eine amtliche Urkunde, die zum Ausdruck bringt,
daß eine Person berechtigt und fähig ist, ein Kraftfahrzeug zu führen.
Diese Fahrerlaubnis wird vom Straßenverkehrsamt erteilt, und kann von diesem
auch entzogen werden.
Wenn die Entziehung der Fahrerlaubnis (Führerschein) droht, so hat dies
konkrete Gründe. Diese können aufgrund von auffälligem Verhalten
im Straßenverkehr, oder durch andere konkrete Hinweise gegeben sein.
Läft ein Verfahren zum Führerscheinentzug, so hat man als Betroffener
die Möglichkeit den Führerschein abzugeben oder ein Gutachten einzureichen,
daß die Fahrfähigkeit attestiert.
Die Wahl des Gutachters hängt dabei von den konkreten Fragestellungen des
Straßenverkehrsamtes ab. So ist z.B. bei Zweifeln an der Sehtüchtigkeit
ein Führerschein-Gutachten durch einen Augenarzt angeraten.
Neben einem Gutachten besteht die Möglichkeit, seine eigene Fahrtüchtigkeit
testen zu lassen, wenn man Zweifel an den eigenen Fähigkeiten hat. Je nach Facharzt
kommen verschiedene Testverfahren zum Einsatz, und selbstverständlich fallen
die Ergebnisse unter die ärztliche Schweigepflicht.
Wer macht Führerscheingutachten?
Ein Führerscheingutachten wird durch den Inhaber einer Fahrerlaubnis
in Auftrag gegeben. Die Wahl des Auftragnehmers, also des Gutachters,
steht dabei dem Auftraggeber frei. Wenn noch keine Fahrerlaubnis
besteht, oder diese bereits entzogen wurde, kann ein Gutachten
in Auftrag gegeben werden, um eine Fahrerlaubnis zu erhalten.
Das bedeutet auch, daß man bei der Wahl des Gutachters freie Wahl hat,
jedoch muß es sich um einen Sachverständigen handeln, der
den Zusatztitel für Verkehrsmedizin inne hat.
Führerschein Begutachtung durch Neurologe
Die Begutachtung durch einen Neurologen ist erforderlich bei
Vorliegen von Beeinträchtigungen des Nervensystems. Dazu können
sowohl normale altersbedinge Veränderungen wie Demenz
oder Nachlassen der Konzentrationsfähigkeit als auch
Erkrankungen des Nervensystems wie Epilepsie oder Parkinson gehöhren.
Übersicht der häfigen Gründe für ein Führerscheingutachten durch
einen Neurologen:
- Parkinson (Tremor)
- Demenz
- Epilepsie
- Multiple Sklerose (MS)
- Einnahme bestimmter Medikamente
- Folgen von Substanzmißbrauch (Alkohol, Medikamente, Drogen, Suchterkrankungen)
- Unfallfolgen
- Operationsfolgen (Hirntumor)
- Folgen nach Schlaganfall
Psychiatrisches Führerschein-Gutachten
Ein psychiatrisches Führerscheingutachten ist angezeigt bei Erkrankungen und Folgeauswirkungen nach Depressionen, psychotischen Erkrankungen, schweren neurotischen Erkrankungen und notwendiger Medikamenteneinnahme.
Gutachten nach Führerschein Verlust
Ist die Fahrerlaubnis bereits entzogen worden, so kann für
um den Führerschein wieder zu erlangen bzw. neu zu erwerben
ein medizinisches Gutachten zur Vorlage beim Straßenverkehrsamt
erforderlich sein.
Das Gutachten wird in dem Fall von der Person, die den Führerschein
wieder erlangen möchte in Auftrag gegeben und bezahlt. Wird
ein Gutachten durch das Straßenverkehrsamt eingefordert,
ist dies erforderlich, um den Führerschein zu erhalten.
Ablauf bei einem Führerschein Gutachten
Nach Aufforderung durch das Straßenverkehrsamt, ein Gutachten
vorzulegen, wird dem Probanden die Fachrichtung des Arztes, sowie
eine Liste von möglichen Gutachtern mitgeteilt.
Mit dem Gutachter sollte nun zeitnah ein Termin vereinbart werden, hier ist darauf zu achten
daß der Gutachter ebenfalls zeitnah einen Termin ermöglicht: Innerhalb
von zwei Wochen sollte hier realisiert werden.
Bei dem Termin erfolgt eine eingehende Untersuchung und Durchführung der
unter Berücksichtigung der Fragestellung erforderlichen Tests.
Die Auswertung und Begutachtung der Ergebnisse wird dann durch den Gutachter
in der Regel innerhalb der nächten zehn bis vierzehn Werktagen in einem Gutachten festgehalten.
Das Gutachten wird durch den Auftraggeber abgeholt, und dieser kann darüber frei verfügen.